Allgemein

  • Straßenmusik und Straßenkunst in Wismar

    Die Bürgerschaft bekennt sich zur kulturellen und künstlerischen Vielfalt und begrüßt grundsätzlich die Bereicherung des Stadtbildes durch Straßenmusik und Straßenkunst. Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, für die Straßenmusik und Straßenkunst in der Hansestadt Wismar ergänzend zur Sondernutzungssatzung eine Allgemeinverfügung zu erlassen und eine Änderung der Sondernutzungssatzung vorzubereiten, die in § 4 Abs. 1 Nr. 5…

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