Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft einen Bericht über die in der Hansestadt Wismar vorhandenen im Eigentum der Hansestadt Wismar befindlichen Sitzbänke bzw. sonstigen Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum bis zum 28.02.2022 vorzulegen.
Daraus sollte hervorgehen:
- Anzahl der Sitzbänke bzw. sonstigen Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum insgesamt und bezogen auf Stadtteile.
- Aufstellung der Kosten für Instandhaltung der Sitzbänke bzw. sonstigen Sitzgelegenheiten
- Angabe der Intervalle, in denen die Sitzbänke bzw. sonstigen Sitzgelegenheiten instandgehalten werden
- Evaluation des Zustands der Sitzbänke und sonstigen Sitzgelegenheiten und Einordnung in Kategorien, wie bspw. uneingeschränkt nutzbar, kurzfristig instandhaltungsbedürftig, mittelfristig instandhaltungsbedürftig und nicht mehr nutzbar/zu ersetzen
Begründung:
Es wird sowohl von Bewohnerinnen und Bewohnern, vor allem älteren und gehbehinderten oder Eltern von kleinen Kindern, als auch Gästen der Hansestadt Wismar immer wieder angeregt, zum einen mehr Sitzbänke bzw. andere Sitzgelegenheiten vorzuhalten und zum anderen den Zustand der Sitzgelegenheiten zu verbessern.
Um die Maßnahmen bedarfsgerecht einzuordnen sollte zunächst Anzahl und Zustand erhoben werden.