Nächtliche Beleuchtung in der Altstadt

Der Bürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, welche städtischen Lichtquellen in der Hansestadt Wismar, insbesondere in der Innenstadt ausgeschaltet werden können, um die Energiesparmaßnahmen einzuhalten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entscheidungen über ein Abschalten oder Einschränken von städtischen Beleuchtungsanlagen in geeigneter Firm bekanntzugeben.

Begründung:

Laut dem Beschluss der Bundesregierung sollen ab dem 01.09.2022 Denkmäler und öffentliche Gebäude nicht mehr angeleuchtet werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist Einsparung von Strom bzw. Energie. Allerdings fragen sich Bürgerinnen und Bürger,  warum beispielsweise der Markplatz in der Hansestadt Wismar aber die ganze Nacht über voll beleuchtet wird. Und diese Fragen werden aktuell überall gestellt und es fehlt ein Überblick, welche Beleuchtungsanlagen auf ihre Einsparpotenziale überprüft werden und welche Entscheidungen getroffen werden.

Durch das Ausschalten einzelner Lichtquellen am Markt oder überall in der Innenstadt und darüber hinaus in der gesamten Stadt durch eine Zeitschaltung kann wertvolle Energie gespart werden. 

Um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Dunkeln weiterhin gewährleisten zu können, braucht es hingegen ein notwendiges Maß. Um diesem gerecht werden zu können, sollten Entscheidungen transparent gemacht werden.